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Das geballte Wissen der Privatklinik-Schloßstrasse

Aufbauend auf dem „Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis“, publiziert vom AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (Struktur- und Prozessqualität), finden Sie nachstehend unser Klinikhandbuch. Dieser Leitfaden wurde von der  Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene / German Society of Hospital Hygiene, Joachimstaler Straße 10 10719 Berlin, Germany www.krankenhaushygiene.de 2013 publiziert. Zur Vereinfachung haben wir die Nummerierung beibehalten. Ergänzungen von uns sind mit einem Buchstaben gekennzeichnet.

Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis (Struktur- und Prozessqualität)

Inhaltsverzeichnis

A. Gesamtverantwortung für das Hygienemanagement
B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene
1. Hygienemanagement: Grundlagen und Umsetzung
1.1 Hygienemanagement Grundlagen
1.2 Hygienemanagement Umsetzung
2. Dokumente
3. Hygieneplan
4. Arbeitsschutz
4.1 Arbeitsmedizinische Betreuung
4.2 Gefährdungsbeurteilung
4.3 Unterweisungen
4.4 Konkrete Schutzmaßnahmen
5. Personalhygiene
5.1 Händehygiene Grundvoraussetzungen
5.2 Händehygiene Ausstattung
5.3 Händewaschung
5.4 Hygienische Händedesinfektion
5.5 Arbeitskleidung (Berufskleidung und Bereichskleidung)
5.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
6. Desinfektionsmitteleinsatz
7. Umgebungshygiene
7.1 Risikobewertung der Flächen
7.2 Flächendesinfektion
7.3 Trinkwasser
7.4 Abfallentsorgung
8. Medizinprodukte (MP)
8.1 Einkauf von MP
8.2 Beschaffung von Geräten und Materialien zur MP-Aufbereitung
8.3 Anforderungen an die Räume
8.4 Anforderungen an das Personal
8.5 Risikobewertung von MP, Arbeitsanweisungen (AA)
8.6 Aufbereitung der MP
   8.6.A Aufbereitung von Ultraschallgeräten
8.7 Validierung der Aufbereitungsprozesse

9. Arzneimittel
9.1 Lagerung
9.2 Kühlpflichtige Medikamente
9.3 Parenteralia (Infusionen, Injektionen)
9.4 Mehrdosenbehältnisse ohne Konservierungsstoffe
9.5 Mehrdosenbehältnisse mit Konservierungsstoffen
9.6 Salben, Tropfen
10. Patientenbezogene Hygiene in der Praxis
10.1 Hautdesinfektion Patient
10.2 Blutabnahme
10.3 Injektion (s.c., i.v.)
10.4 Injektion (i.m.)
10.5 Infusionen
10.6 Punktion von Portsystemen
10.7 Punktion von Gelenken
10.8 Punktionen des Liquorraumes
10.9 Wundversorgung/Verbandwechsel
10.10 Entfernen von Fäden und Klammern
10.11 Anlage Harnblasenkatheter
10.12 Pflege Harnblasenkatheter
10.13 Pflege PEG-Sonde
11. Hygiene bei Haus- und Heimbesuchen
11.1 Hausbesuch
11.2 Heimbesuch
12. Umgang mit infektiösen Patienten
12.1 Kritische Infektionen der oberen Atemwege
12.2 Virale Infektionen mit Haut- und Schleimhautmanifestation
12.3 Enteritis infectiosa
12.4 BlutübertragbareVirusinfektionen
12.5 Meningitis
12.6 Ektoparasitosen
12.7 Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)
12.8 Multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN)en und 
Umsetzung

C. Praktisches Recht in der Arztpraxis
1. Infektionsschutzgesetz 

1.1 Nosokomiale Infektionen und multiresistente Erreger(§ 23)
1.2 Einhaltung der Infektionshygiene (§ 23)
2. Medizinproduktegesetz
2.1 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten (§ 4)
2.2 CE-Kennzeichnung (§ 9)
3. Arzneimittelgesetz
4. Biostoffverordnung
4.1 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 8)
4.2 Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstung (§ 11)
4.3 Unterrichtung der Beschäftigten (§ 12)
5. Gefahrstoffverordnung
5.1 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (§ 5)
5.2 Grundpflichten (§ 7)
5.3 Besondere Schutzmaßnahmen(§ 11)
5.4 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten (§14)
6. Trinkwasserverordnung
7. Hygieneverordnungen der Bundesländer
8. Richtlinien und Empfehlungen
des Robert Koch-Instituts
9. Medizinproduktebetreiberverordnung
9.1 Instandhaltung (§ 4)
9.2 Betreiben und Anwenden (§ 5)
9.3 Sicherheitstechnische Kontrollen
(STK) und messtechnische Kontrollen
(MTK)(§ 6)
9.4 Medizinproduktebuch (§ 7)
9.5 Bestandsverzeichnis (§ 8)
9.6 Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen und der Medizinproduktebücher(§ 9 )

D. Anhang

 

A. Gesamtverantwortung für das Hygienemanagement

Die Gesamtverantwortung für das Hygienemanagement liegt ausschließlich beim Praxisinhaber/-betreiber. Selbstverständlich kann er bestimmte Tätigkeiten in diesem Zusammenhang an Mitarbeiter und externe Dienstleister delegieren. Dieses entbindet ihn jedoch nicht von seiner Endverantwortung.  Diese Endverantwortung beinhaltet neben der regelmäßigen und aktiven Kontrolle, ob seine Mitarbeiter hygienerelevante Tätigkeiten korrekt durchführen, auch das Einfordern regelmäßiger Rückmeldungen seines Praxisteams bzw. seiner externen Dienstleister. Jeder, der in einer Praxis eigenverantwortlich medizinische Tätigkeiten durchführt, trägt hierfür die sogenannte Durchführungsverantwortung, d.h. die Verantwortung für die erforderliche Qualität seiner Arbeit. Der Praxisinhaber ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Leistungen zu sichern und weiter zu entwickeln (gemäß Sozialgesetzbuch V §135 a: Verpflichtung zur Qualitätssicherung). Das Hygienemanagement ist Teil dieses Qualitätsmanagements. Das Hygienemanagement für eine Arztpraxis umfasst unterschiedliche Bereiche
und betrifft unterschiedliche Berufsgruppen.

B. Qualitätsmanagementsystem Hygiene

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

1. HYGIENEMANAGEMENT

1.1 Hygienemanagement
Grundlagen

Dokumente
Festlegung für deren Erstellung und Freigabe

Alle Dokumente mit:
Praxisname und -anschrift,
Verfasser, Datum,
Versionsnummer
Freigabe durch Praxisinhaber mit
Unterschrift

Regelmäßige, nachweisbare
Prüfung und Aktualisierung
Einsatz verschiedener QM-Systeme
möglich, die Auswahl liegt beim
Praxisinhaber/-betreiber
Zertifizierung derzeit nicht
vorgeschrieben, verschiedene
kommerzielle Anbieter

Beschreibung der Ziele

Freie Formulierung

Ziel: Infektionsprävention bei
Patienten und Personal im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit

Festlegung von Zuständigkeiten

Namentliche
Benennung mit Angabe von Qualifikationen
Erstellen von Tätigkeitsbeschreibungen,
ggf. Organigramm

Benennung einer Hygienebeauftragten mit regelmäßigem Besuch von
Fortbildungsveranstaltungen/ Weiterqualifizierung durch Kurse

Beschreibung der Strukturqualität 

Beschreibung der
Räume und
Ausstattung siehe
5.2 Händehygiene
8 Medizinprodukte
inkl. vertragliche
Vereinbarungen mit
externen Dienstleistern (Wäsche,
Gebäudereinigung,
Wartungsverträge,
Aufbereitung von
Medizinprodukten)

Beachtung der Qualifikation (ggf.
Zertifizierung) des Anbieters bei der
Auftragsvergabe
Vertragliche Regelung der
Unterweisung externer Mitarbeiter

Beschreibung und Festlegung der Prozessqualität

Beschreibung der
Hygienemaßnahmen
im Hygieneplan

Festlegung von Kontrollen,
Prüfung von Ergebnisqualität

Erarbeitung von
Checklisten und
Formblättern

Dokumentation durchgeführter
Maßnahmen und Kontrollen
inkl. Archivierung der Prüfberichte

Festlegung von Einweisungen
im Gebrauch medizinischer Geräte

Schriftliche Dokumentation der Einweisung:
Thema, Datum,
Beteiligte

Festlegung von Einweisungen und
Schulung im Bereich Arbeitsschutz
und Hygiene

Schriftliche Dokumentation der Einweisung:
Thema, Datum,
Beteiligte

Festlegung des Turnus (meist
jährlich)
Kombination der Unterweisungen zu
Hygiene und Arbeitsschutz sinnvoll
Aufbewahrung der Dokumente in der
Praxis

1.2
Hygienemanagement
Umsetzung

Jährliche Praxisbegehung

Interne Durchführung:
Praxisinhaber und
Hygienebeauftragte
mittels Checkliste,
Abgleich mit aktuellem
Hygieneplan

Freiwillige Maßnahme im Rahmen der
internen Qualitätssicherung

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

2. DOKUMENTE

– Organigramm Hygienemanagement
– Stellenbeschreibungen inkl. Angaben
zur Qualifikation
– Hygienepläne
– Hautschutzplan
– Anweisung zum Verhalten bei Verletzungen und
Kontamination
– Desinfektionspläne inkl. Desinfektionsmittelliste
– Reinigungspläne inkl. Präparateliste
– Gebrauchsanweisungen und
Herstellerangaben
– Sicherheitsdatenblätter
– Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und
Gefahrstoffverzeichnis
– Vertragliche Vereinbarungen mit externen
Dienstleistern
– Mikrobiologische Prüfberichte
– Interne Begehungsprotokolle (Verifizierung)
– Protokolle über Wartung und sicherheitstechnische Kontrolle für med. Geräte
– Herstellerangaben für die Medizinprodukteaufbereitung
– Validierungsunterlagen für die Medizinprodukteaufbereitung (Prozesse)
– Freigabedokumentation für die Medizinprodukteaufbereitung
– Einweisungs- und Schulungsunterlagen

Anforderung vom
Lieferanten/ Hersteller
Hersteller sind gesetzlich verpflichtet,
Wartungs-, Gebrauchs- und Aufbereitungsanweisungen in deutscher
Sprache zur Verfügung zu stellen.
Beachtung der vorgegebenen
Aufbewahrungsfristen

3. HYGIENEPLAN

N Fachbezogene Hygieneanweisungen,
siehe B5-B12

Freie Gestaltung in
Text- oder
Tabellenform,
kurz und übersichtlich
Festlegung mitgeltender Unterlagen

Konkrete Anweisungen, bezogen auf
die tatsächlichen Gegebenheiten und
praktischen Abläufe in der Praxis sind
elementare Voraussetzung für die
erfolgreiche Umsetzung durch das
Praxisteam.
Zeitgemäße Hygienepläne bestehen
aus Einzeldokumenten, die
fortlaufend aktualisiert werden.
Bereits existierende QM-Dokumente
können integriert werden.
Bei der Ersterstellung ggf. Hilfestellung durch Hygienefachpersonal

4. ARBEITSSCHUTZ

Verantwortung liegt prinzipiell beim
Arbeitgeber

4.1
Arbeitsmedizinische
Betreuung

Pflichtbetreuung aller Angestellten (bereits bei
einem Angestellten!) durch Arbeitsmediziner und
Sicherheitsingenieur bzw. Fachkraft für
Arbeitssicherheit, ggf. alternative Betreuung
Impfangebot durch den Betriebsarzt in
Abhängigkeit von Patientengut und
Tätigkeitsspektrum der Praxis (grundsätzlich
Hepatitis B-Impfung)
Pflichtmitgliedschaft der Praxismitarbeiter
in einer Berufsgenossenschaft
(Unfallversicherung)

Vertrag mit externem
Dienstleister
Anmeldung bei der
Berufgenossenschaft

Arbeitgeber hat grundsätzlich Vorsorgeuntersuchungen anzubieten/zu
veranlassen.
Bestimmte Pflichtuntersuchungen
sind Tätigkeitsvoraussetzung, d.h.
die medizinische Tätigkeit (z.B.
Blutentnahme, Injektionen) darf ohne
vorherige Vorsorgeuntersuchung vom
Personal definitiv nicht durchgeführt
werden.
Freiwillige Versicherung des Praxisinhabers möglich (Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)

4.2
Gefährdungsbeurteilung

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch
den Praxisinhaber ggf. mit Hilfe eines Arbeitsmediziners bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
bezogen auf den Arbeitsplatz und die einzelnen
Tätigkeiten
– Festlegung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
– Ermittlung der Gefährdung
– Festlegung der Gefährdungsbeurteilung
– Festlegung der Maßnahmen
– Durchführung der Maßnahmen
– Prüfung der Wirksamkeit
– Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
(z.B. jährlich, bei Einsatz neuer Desinfektionsmittel, Verfahren, neuer Geräte)

Dokumentation durch
den Praxisinhaber
Durchführung
jährlicher
Unterweisungen im
Arbeitsschutz

Berücksichtigung der tatsächlichen
Gefährdung in der Praxis:
Mögliche Gefährdung durch:
– Infektiöses Material (Blut, Sekrete)
– Nadelstichverletzung
– Strahlen (Röntgen)
– Sonstige Gefahrstoffe
(Desinfektionsmittel)
– Handschuhtragen
– Bildschirmarbeit
Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter müssen von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden und
in der Praxis verfügbar sein

4.3
Unterweisungen

Durchführung jährlich

Dokumentation durch
den Praxisinhaber

Gemeinsame Schulung mit
Hygienethemen möglich

4.4
Konkrete
Schutzmaßnahmen

Vorgehen bei Nadelstichverletzung bzw.
Kontamination mit infektiösen Sekreten
Einsatz stichsicherer Instrumente, z.B. Kanülen
Handschuhplan
Praktische Regelung des Einsatzes der
Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Festlegung im
Hygieneplan mit
– konkreter Benennung des D-Arztes
– Erstversorgung
bei Unfall
– Unfallmeldung an
die BG
siehe B 5.6

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

5.PERSONALHYGIENE

lange Haare hochgesteckt, zusammengebunden

Festlegung im Hygieneplan

Piercing: Verpflichtende Entfernung
bei Infektion der Piercingstelle

5.1
Händehygiene
Grundvoraussetzungen

Bei allen Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion
erfordern:
– Kein Schmuck an Händen und Unterarm (auch
keine Eheringe und keine Armbanduhren!)
– Fingernägel kurz, kein Nagellack, keine
künstlichen Nägel
– gegelte Nägel nur bei medizinischer Indikation,
dann glatt, kurz, Erneuerung alle 4 Wochen

Festlegung im
Hygieneplan

Vorgaben gelten für das direkt am
Patienten tätige Personal und bei
Umgang mit Arzneimitteln und
Medizinprodukten.

5.2
Händehygiene
Ausstattung

Händewaschplätze verfügen über:
– Einhebelmischbatterie mit fließend warmem und
kaltem Wasser
– Spender für Waschlotion
– Spender für Händedesinfektionsmittel
– Spender für Einmalhandtücher
– Hautpflegemittel

Ausstattung in allen Bereichen
– in denen Patienten untersucht und
behandelt werden
– Parenteralia zubereitet werden
– Medizinprodukte aufbereitet werden sowie
– Labor
– Personaltoilette

Ggf. zusätzliche Händedesinfektionsmittelspender tätigkeitsnah
Aufbereitung der Spender nach
Herstellerangaben

5.3
Händewaschung

– Vor Dienstantritt
– Nach dem Toilettengang
– Bei sichtbarer Verschmutzung
– Nach Dienstende

Festlegung
im Hygieneplan

Zu häufiges Händewaschen leistet
Hautirritationen bis zum Handekzem
Vorschub.

5.4
Hygienische
Händedesinfektion

– Vor und nach jedem Patientenkontakt
– Vor allen invasiven Maßnahmen am Patienten
– Vor der Zubereitung von Injektionen/Infusionen
– Nach allen unreinen Tätigkeiten (Labor,
MP-Aufbereitung)
– Nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen

Festlegung
im Hygieneplan

Die Händedesinfektion ist nach wie
vor eine der wichtigsten Maßnahmen
der Infektionsprävention.
Einsatz nur von VAH-gelisteten
Händedesinfektionsmitteln
Hinweis: Erfassung des Desinfektionsmittelverbrauchs ermöglicht
Einschätzung eines adäquaten
Verbrauchs in der Praxis.
Merke: Händedesinfektion ist
mindestens um den Faktor 100
wirksamer als das Händewaschen.
Händedesinfektion ist wesentlich
weniger hautbelastend als Händewaschen.
Kein Umfüllen des Händedesinfektionsmittels aus großen Originalgebinden in kleine Spenderflaschen
(Möglichkeit der Kontamination mit
bakteriellen Sporen!)

5.5
Arbeitskleidung
(Berufskleidung und
Bereichskleidung)

Grundsätzliches Tragen
– bei allen Tätigkeiten, bei denen das Risiko einer
Kontamination mit Krankheitserregern besteht
– bei allen „reinen“ Tätigkeiten“ (z.B. Zubereitung
von Parenteralia)
Lagerung
– Getrennt sauber/gebraucht
– Getrennt von Privatkleidung
– Mindestens ein Wechselsatz für Kontaminationsfall
– Wechsel mindestens alle 2 Tage
– Bei sichtbarer Verunreinigung sofortiger Wechsel
Aufbereitung mit desinfizierenden Waschverfahren
– Externe Wäscherei mit Hygienezertifikat
– In der Praxis: mind. 60 °C Waschgang mit VAHgelistetem Waschmittel und jährlicher mikrobiologischer Überprüfung des Waschverfahrens mit
Bioindikatoren

Festlegung im
Hygieneplan

Arbeitskleidung wird anstelle
der Privatkleidung bei der Arbeit
getragen; Farbe der Arbeitskleidung
möglichst hell, um Kontaminationen
sofort erkennen zu können.
Spinde mit Trenneinsätzen
Textilien waschbar bei mind. 60 °C
Hygienezertikat: Nachweis
desinfizierender Waschverfahren
Die Aufbereitung im häuslichen
Umfeld ist wegen des möglichen
Eintrags von Mikroorganismen (z.B.
MRSA) grundsätzlich zu vermeiden.
Kontaminierte Arbeitskleidung ist
ausnahmslos vom Arbeitgeber
desinfizierend zu reinigen.

5.6
Persönliche
Schutzausrüstung
(PSA)

Verpflichtung des Arbeitnehmers, diese zu tragen
Verpflichtung des Arbeitgebers, diese in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen

Festlegung im
Hygieneplan
(Indikation, Einsatz,
Umgang, Entsorgung)

Empfehlung:
ausschließlicher Einsatz von Einmalartikeln; patientenbezogener Einsatz
Empfehlung: Für die ungeplante
Behandlung von infektiösen
Patienten ausreichenden Vorrat an
Mund-Nasen-Schutz und
Einmalkitteln in der Praxis vorhalten,
z.B. bei Verdacht auf
– Meningitis
– Influenza

5.6.1
Keimarme
Einmalhandschuhe

Bei allen Tätigkeiten mit möglicher Kontamination
– Ablegen bzw. Wechsel unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeit
– Händedesinfektion nach Ablegen der Handschuhe

Erstellung eines
Handschuhplans

Keimarme Einmalhandschuhe werden
umgangssprachlich auch als unsterile
Untersuchungshandschuhe bezeichnet.
Verwendung puderfreier Handschuhe wegen Allergiegefährdung
Grundsätzlich keine Desinfektion von
Einmalhandschuhen
Bei sichtbarer Kontamination mit Blut
bzw. Perforation sofortiger Handschuhwechsel
Sterile Handschuhe dienen dem
Schutz der Patienten und gehören damit streng genommen nicht zur PSA.

5.6.2
Flüssigkeitsdichte
Handschuhe

Beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (manuelle Medizinprodukteaufbereitung,
Flächendesinfektion)

Geeignet sind feste Handschuhe
mit Stulpen, Einmalhandschuhe aus
Nitril.
Bei Einsatz von mehrfachgenutzten
Haushaltshandschuhen:
personenbezogene Verwendung und
Desinfektion der Außenseite nach
Anwendung.

5.6.3
Mund-Nasen-Schutz

Personalschutz vor Inhalation und Kontamination
mit organischen/infektiösen Materialien
(z.B. Versorgung von Patienten mit Influenza,
Erbrechen bei Noro- oder Rotaviren)
Patientenschutz bei bestimmten invasiven Maßnahmen (z.B. Gelenkpunktion, Gelenkinjektion mit
Spritzenwechsel)
Händedesinfektion nach Ablegen!

Grundsätzlich OP-Masken geeignet
Einsatz von FFP 2- oder FFP 3-
Masken in der Arztpraxis für das Personal in der Regel nicht erforderlich
(nur bei aerogener Exposition z.B.
Patient mit Tuberkulose)

5.6.4
Kopfhaube

Bei der Versorgung von MRSA-/MRE-besiedelten
Patienten nicht grundsätzlich erforderlich, aber bei
– Absaugvorgängen
– anderen Tätigkeiten mit Aerosolbildung
Händedesinfektion nach Ablegen!

Lange Haare zusammengebunden
tragen

5.6.5
Schutzkittel (unsteril)

– Wenn mit Kontamination der Arbeitskleidung zu
rechnen ist
– Langärmelig
Händedesinfektion nach Ablegen!

Einsatz von Einmalprodukten

5.6.6
Schürze
(flüssigkeitsdicht)

Wenn mit Durchnässen der Arbeitskleidung zu
rechnen ist (z.B. Wundspülung, manuelle Medizinprodukteaufbereitung).
Händedesinfektion nach Ablegen!

5.6.7
Schutzbrille

Wenn mit Verspritzen von infektiösen Flüssigkeiten
oder Gefahrstoffen zu rechnen ist (z.B. Umgang
mit Desinfektionsmittelkonzentraten )

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

6.
DESINFEKTIONS-
MITTELEINSATZ

Auswahl nach Zweck der Anwendung und
benötigtem Wirkspektrum
Erforderlich sind in jeder Praxis
– Händedesinfektionsmittel
– Hautantiseptika
– Flächendesinfektionsmittel
Bei der manuellen Aufbereitung von Instrumenten Instrumentendesinfektionsmittel mit viruzider
Wirksamkeit, wenn keine anschließende Sterilisation
In bestimmten Fachgebieten zusätzlich
– Schleimhautantiseptika
– Wundantiseptika

Festlegung im
Hygieneplan
(Reinigungs- und
Desinfektionsplan)
Beachtung der
Anwendungskonzentration
und Einwirkzeit

Alle Desinfektionsmittel für
Routinedesinfektion:
Einsatz VAH-gelisteter Präparate,
Zertifikate vom Hersteller/Händler
vorlegen lassen
Händedesinfektionsmittel, Hautund Schleimhautantiseptika sind
Arzneimittel.
Desinfektionsmittel immer nur aus
den Originalgebinden verwenden;
Umfüllen in der Arztpraxis de facto
nicht möglich (Reinraumbedingungen
erforderlich); bei Nichteinhaltung
Übergang der Produkthaftung auf
den Praxisinhaber
Standzeit der Präparate: Beachtung
der Herstellerangaben
viruzid: wirksam gegen unbehüllte
Viren (Definition viruzid nach RKI)
Austausch der verschiedenen Desinfektionsmittel für andere als vom
Hersteller vorgesehene Verwendung
grundsätzlich nicht zulässig (Bsp.:
keine Nutzung von Händedesinfektionsmittel zur Flächendesinfektion),
Ausnahme: Hautantiseptika zur
Desinfektion des Gummiseptums von
Infusionsflaschen

Desinfektion in Sonderfällen:
Infektionen mit Clostridium difficile, Mycobacterium tuberculosis und unbehüllten Viren wie Noro-,
Rota-, Adenoviren

Festlegung im
Hygieneplan
(Reinigungs- und
Desinfektionsplan)

Bei Häufungen Einsatz RKI-gelisteter
Präparate
viruzide, sporozide, tuberkulozide
Präparate nach Erreger

7. UMGEBUNGSHYGIENE

7.1
Risikobewertung
der Flächen

Reinigung von Flächen mit geringem
Übertragungsrisiko:
Fußböden, Wände, Heizkörper, Fensterbänke,
Anmeldung, Büro, Sanitärbereich
Desinfektion von Flächen mit höherem Übertragungsrisiko:
Handkontaktflächen, Arbeitsflächen
Gezielte Desinfektion von Flächen
– sofort bei erkennbarer Kontamination
– nach Kontakt mit infektiösen Patienten

Festlegung im
Hygieneplan
(Reinigungs- und
Desinfektionsplan)

Flächen mit geringem
Übertragungsrisiko:
Reinigung mit Haushaltsreiniger
ausreichend
Flächen mit höherem
Übertragungsrisiko:
Wischdesinfektion mit
Flächendesinfektionsmittel

7.2
Flächendesinfektion

Festlegung
– Intervalle
– Präparate
– Anwendungskonzentration und Einwirkzeit
– Standzeiten der Flächendesinfektionsmittellösungen
– Logistik der Reinigungsutensilien (Aufbereitung
mehrfach genutzter Reinigungsutensilien oder
Einmaltücher)

Festlegung im
Hygieneplan
(ReinigungsDesinfektionsplan)

Verwendung von Dosierhilfen für
Wasser und Präparat
Verwendung von kaltem Wasser zum
Ansetzen
Kein Mischen von Desinfektionsmitteln und Reinigern
Farbliche Unterscheidung von Eimern
und Tüchern für unterschiedliche
Flächen (Boden, Sanitärbereich,
Oberflächen mit Patientenkontakt)
Verwendung von frischen Tüchern für
jeden Raum, Wechselmopverfahren
Desinfektion von Putzeimern nach
Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
Reinigungstücher und Mops:
– Aufbereitung mit desinfizierendem
Waschverfahren
– mit VAH-gelistetem Waschmittel
– jährliche mikrobiologische Überprüfung des Waschverfahrens mit
Bioindikatoren
Komplett trocknen, sonst Gefahr der
Verbreitung von Nasskeimen
Grundsätzlich Wischdesinfektion
durchführen (nass wischen, kein
Nachtrocknen, verdunsten lassen);
Sprühdesinfektion ist ineffektiv und
belastet die Atemwege.
Praktische Alternative:
Flächendesinfektion mit
Tuchspendersystem
– Kompatibilität der Desinfektionsmittellösung und der verwendeten
Tücher vom Hersteller bestätigen
lassen
– Maximale Standzeiten nach
Herstellerangaben
– Aufbewahrung mit verschlossenem
Deckel
– Desinfizierende Reinigung nach
Nutzung nach Herstellerangaben
Flächen wieder nutzbar nach Verdunsten des Desinfektionsmittels

7.3
Trinkwasser

Festlegung der mikrobiologischen Kontrollen
– Beprobungsplan
– Durchführung

Festlegung im
Hygieneplan

Beprobung bei medizinischer Anwendung mindestens einmal jährlich
nach Trinkwasserverordnung inkl.
Pseudomonas aeruginosa:
– Medizinprodukteaufbereitung
– Chirurgische Händedesinfektion
– Endoskopie
– Colonhydrotherapie
Trinkbrunnen (leitungsgebundene
Systeme) mindestens einmal jährlich
beproben nach Trinkwasserverordnung.
Water Cooler (nicht leitungsgebundene Systeme)
Empfehlungen des Bundesamtes für
Risikobewertung: Standze

7.4
Abfallentsorgung

Festlegung von
– Abwurf
– Sammlung
– Abholung
– Entsorgung

Festlegung im
Hygieneplan
Einteilung des
anfallenden Mülls in
Abfallschlüssel-Gruppen nach LAGA
Für die hausärztliche
Praxis wichtige Abfallschlüsselgruppen
180101: sharps
180104: mit Blut,
Sekreten und Exkreten
behaftete Abfälle
180107: Chemikalienabfälle
180109: Altarzneimittel

Praxisabfälle können in der Regel mit
dem Hausmüll zusammen
entsorgt werden.
Spezielle kommunale Regelungen
beachten.
Scharfe Gegenstände in durchstichsicheren Boxen sammeln und
verschlossen entsorgen.
Haushaltsübliche Mengen Medikamente können über den Hausmüll
entsorgt werden (nicht ins Abwasser).

8. MEDIZINPRODUKTE (MP)

Medizinprodukteaufbereitung ist nach
Maßgabe der RKI/BfArM-Empfehlung
durchzuführen
Nachfolgend punktuelle Hilfestellung
zur Orientierung

8.1
Einkauf von MP

– Feststellung der Eignung für die Aufbereitung in
der Praxis
– Berücksichtigung der Herstellerangaben zu
Nutzung und Aufbereitung

Archivierung und
Bereitstellung der
Herstellerangaben
und Gebrauchsanweisungen

Hersteller von MP müssen Angaben
zu validierten Verfahren für die Aufbereitung zur Verfügung stellen.

8.2
Beschaffung
von Geräten und
Materialien zur
MP-Aufbereitung

– Feststellung der Eignung für die Aufbereitung in
der Praxis
– Prüfung der notwendigen räumlichen Voraussetzungen für den Einsatz bzw. die Aufstellung
– Nachweis der Normkonformität der Geräte

Bereitstellung und
Archivierung der
Herstellerangaben,
Gebrauchsanweisungen und Geräteeinweisungen

Maschinelle Aufbereitung von MP
– aus Personalschutzgründen zu
bevorzugen
– grundsätzlich bei kritisch B MP

8.3
Anforderungen
an die Räume

Aufbereitung von semikritisch A oder kritisch A MP
– Eigener Bereich mit Zonentrennung unrein/ rein/
Lagerung
– Zeitliche Trennung von Tätigkeiten am Patienten
im gleichen Raum
Aufbereitung von semikritisch B oder kritisch B MP
– Eigener Raum bei Neu- und Umbauten
– Eigener Bereich mit Zonentrennung unrein/rein/
Lagerung

Bsp.:
– semikritisch B (Endoskope)
– kritisch A (sterile Schere, sterile
Pinzette, scharfer Löffel)
– kritisch B (sterile Hohlkörperinstrumente, Arthroskope)

8.4
Anforderungen
an das Personal

– Nachweis der Sachkunde
– Nachweis der Einweisung in Geräte
– Nachweis der jährlichen Hygieneunterweisung

Dokumentation der
Nachweise

Je nach MP spezielle Kurse erforderlich
Bei Personal ohne medizinische Ausbildung Sachkundekurs verpflichtend
Bei Personal mit medizinischer
Ausbildung: Nachweis der Sachkunde im Rahmen der Ausbildung oder
gesondert

8.5
Risikobewertung
von MP, Arbeitsanweisungen (AA)

– Einstufung aller verwendeten MP gemäß RKI/
BfArM-Empfehlung
– Beschreibung jedes einzelnen Aufbereitungsschrittes

Auflistung der
Einstufung und der
Aufbereitungsschritte

8.6
Aufbereitung der MP

Festlegung der einzelnen Schritte und notwendigen Kontrollen:
– Entsorgung nass/trocken
– Vorbehandlung, Zerlegung
– Reinigung
– Spülung mit Trinkwasser kontrollierter Qualität
– Desinfektion
– Schlussspülung
– Trocknung
– Kontrolle, Pflege, Funktionsprüfung
– Verpackung, Kennzeichnung
– Sterilisation
– Freigabe
– Lagerung

Festlegung im
– QM-Ordner als Standardanweisungen zu
den Einzelschritten
– Hygieneplan
Dokumentation der
Kontrollen

Maschinelle Aufbereitung von MP
– aus Personalschutzgründen zu
bevorzugen
– grundsätzlich bei kritisch B MP
Mikrobiologische Untersuchungen
des Trinkwassers bei Verwendung für
die Medizinprodukteaufbereitung!
Freigabe aller manuellen und
maschinellen Aufbereitungsschritte

8.7
Validierung der
Aufbereitungsprozesse

– Validierung
– „Revalidierung“ (sog erneute Leistungsbeurteilung), in der Regel jährlich und bei Änderungen

– Nachweis der
Qualifikation des
Validierers
– Abzeichnung der
Validierungsunterlagen durch
den Betreiber
– Archivierung der
Validierungsunterlagen
– Je nach Validierungsergebnissen
ggf. Änderung der
Arbeitsanweisungen

Validierung: Beurteilung zum
korrekten und nachvollziehbaren
Prozessablauf
Gesamtprozess der
MP-Aufbereitung ist zu validieren
Zu validierende Prozesse sind z.B.:
– Maschinelle Reinigung und Desinfektion im Reinigungs-/Desinfektionsgerät
– Versiegeln von Papierfolienverpackungen im Durchlaufsiegelgerät
– Sterilisationsprozesse im Dampfsterilisator
Bsp. für Änderungen, die eine erneute
Leistungsbeurteilung erfordern:
– Eingesetzte Chemikalien
– Wasserqualität
– Beladung (RDG, Sterilisator)
– Verpackung

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

9. ARZNEIMITTEL

9.1 Lagerung

Festlegung der Lagerungsbedingungen: – Temperatur
– geschützte Lagerung
– Kontrolle der Verfallsdaten

Festlegung im Hygieneplan

Lagerung in Schubladen oder Schränken, geschützt vor
– Staub
– Kälte, Hitze

– Feuchtigkeit
– unbefugtem Zugriff
– Licht (Medikamenten-Lösungen)

Herstellerangaben beachten.

Regelmäßige Kontrolle des Bestandes, First-In-First-Out-Prinzip

9.2 Kühlpflichtige Medikamente

Festlegung der Lagerung

–  Separater Medikamentenkühlschrank
–  Herstellerangaben zur Temperatur beachten, in

der Regel +2 bis +8 °C

Festlegung der Kontrollen
–  Kontrolle der Temperatur mit Thermometer

(Min./Max.)
–  Arbeitstägliche Dokumentation der Temperatur
–  Festlegung des Vorgehens bei Abweichungen

von der Soll-Temperatur

Festlegung im Hygieneplan

Kühlpflichtige Medikamente können sowohl durch zu hohe als auch durch zu niedrige Temperaturen in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden; dies gilt insbesondere für Impfstoffe.

Lebensmittelkühlschränke sind nur bedingt zur Lagerung von Medika- menten geeignet, insbesondere keine Lagerung von Medikamenten in den Fächern der Tür wegen zu starker Temperaturschwankungen (Öffnen/ Schließen der Tür).

Überprüfung der Temperatur im oberen Bereich des gefüllten Kühl- schrankes.

Kein bodennahes Aufstellen der Kühl- schränke, kein unmittelbares Aufstel- len neben dem Händewaschplatz

9.3 Parenteralia (Infusionen, Injektionen)

Festlegung der Durchführung
– Zubereitung
– Gabe
– Maßnahmen bei Komplikationen

Festlegung im
Hygieneplan

Sofortige Verwendung aufgezogener Spritzen und vorbereiteter Infusionen, keine Lagerung

Urteil des BGH vom 03.11.1981 – VI ZR 119/80
Eine Infusionslösung darf äußerstenfalls eine knappe

Stunde vor der Applikation vorbereitet werden, unabhängig davon, ob diese Lösung gekühlt oder ungekühlt aufbewahrt wird

9.4
Mehrdosen- behältnisse ohne Konservierungs- stoffe

Mehrdosenbehältnisse für Medikamente sind utnersagt >> nicht zutreffend

entfällt

Lösungen ohne Konservierungsstoffe wie 0,9% NaCl, 10% Glucose sind nach Anbruch nicht lagerfähig.
– Aufziehen patientenbezogen, Reste

verwerfen
– Kein Aufziehen von mehreren Sprit-

zen hintereinander „auf Vorrat“

Einsatz von kleinen, bedarfsorientier- ten Gebindegrößen

9.5
Mehrdosen- behältnisse mit Konservierungs- stoffen

Festlegung des Umgangs

Festlegung im Hygieneplan

Mehrdosenbehältnisse sind vom Hersteller ausdrücklich als solche deklariert.

Lösungen mit Konservierungsstoffen (z.B. Xylocain) können nach Anbruch begrenzt gelagert werden:

–  Desinfektion des Gummiseptums vor Durchstechen
–  Beschriftung mit Anbruchdatum und Uhrzeit
–  Lagerfrist und -bedingungen in den Herstellerangaben nachlesen

Änderung des Haltbarkeitsdatums nach Anbruch!

9.6
Salben, Tropfen

Festlegung des Umgangs

Festlegung im Hygieneplan

Entnahmen von Salben grundsätzlich mit Spatel:
– unsterile Spatel bei Behandlung

intakter Haut und Schleimhaut
– sterile Spatel bei der Wundversorgung

Bei Anbruch der Tube:
– diese mit Datum versehen
– nach Herstellerangaben lagern – regelmäßig aussortieren

Herstellerangaben zur Lagerung beachten (insbesondere bei Augen- tropfen)

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

10. PATIENTENBEZOGENE HYGIENE IN DER PRAXIS

10.1 Hautdesinfektion
Patient

Festlegung der Durchführung der Hautdesinfektion vor:
– Blutentnahme
– Injektionen i.v., s.c, i.m.

– Infusionen
– Punktionen von Portsystemen – Punktionen von Gelenken
– Punktionen des Liquorraums

Festlegung im
Hygieneplan

Grundsätzlich wird empfohlen, als Arzneimittel zugelassene Produkte für die Hautantiseptik einzusetzen. Es sind die Herstellerangaben gemäß
AMG hinsichtlich der Einwirkzeiten einzuhalten.

Einsatz VAH-gelisteter Desinfektionsmittel

Tragen von keimarmen Einmalhand- schuhen bei Kontaminationsrisiko mit Blut oder anderen potenziell infektiö- sen Sekreten

10.2 Blutabnahme

Arbeitsschritte:
– Hygienische Händedesinfektion
– Keimarme Einmalhandschuhe
– Hautdesinfektion Patient
– Keimarme Tupfer
– Einwirkzeit: Einhaltung der Herstellerangaben

Festlegung im
Hygieneplan

Geschlossene Systeme bevorzugen

Keimarme Tupfer sind industriell sterilisierte Tupfer

Talgdrüsenarme Haut: i.d.R. 15 s

10.3
Injektion (s.c., i.v.)

Arbeitsschritte:

–  Flächendesinfektion der Arbeitsfläche vor Auf-

ziehen der Injektionslösung
–  Hygienische Händedesinfektion
–  keimarme Einmalhandschuhe
–   ́Hautdesinfektion Patient
–  Keimarme Tupfer
–  Einwirkzeit : Einhaltung der Herstellerangaben
–  Aufziehen unmittelbar vor Gebrauch, keine
Lagerung aufgezogener Spritzen

Festlegung im
Hygieneplan

Urteil des BGH vom 20.03.2007:
Zur Darlegungs- und Beweislast des Arztes nach den Grundsätzen voll beherrschbarer Risiken bei einem Spritzenabszess des Patienten infolge einer Infektion durch eine als Keimträger feststehende Arzthelferin (VI ZR 102/ 90 - VersR 1991, 467).
Talgdrüsenarme Haut: i.d.R. 15 s

10.4
Injektion (i.m.)

Arbeitsschritte:

–  Flächendesinfektion der Arbeitsfläche vor

Aufziehen der Injektionslösung
–  Bei Glasampullen Desinfektion des Ampullen-

halses mit alkoholischem Präparat (Haut-

desinfektionsmittel)
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Keimarme Einmalhandschuhe
–  Hautdesinfektion Patient
–  Keimarme Tupfer bzw.
–  Sterile Tupfer (Einmalverpackung)
–  Einwirkzeit: Einhaltung der Herstellerangaben

Festlegung im
Hygieneplan

Zubereitung und Lagerung von Medikamenten und benötigtem Material nicht im Spritzbereich von Waschbecken

Sterile Tupfer bei Risikopatienten, Injektion von Kortikoiden, gewebe- toxischen Substanzen

Indikation kritisch prüfen „NSAR sollen nicht parenteral verabreicht werden.“ (Originalzitat aus : Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz)

Talgdrüsenarme Haut: i.d.R. 15 s

Jeweils separate Kanüle für Aufziehen und Injektion verwenden

10.5 Infusionen

Arbeitsschritte:

–  Flächendesinfektion der Arbeitsfläche vor

Aufziehen der Parenteralia
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Keimarme Einmalhandschuhe
–  Desinfektion des Gummistopfens der Infusions-

flasche mit Hautantiseptika vor Durchstechen
–  Sachgerechte Entnahme von Zubehör aus der

Verpackung (Peeling, kein Durchdrücken durch

das Papier)
–  Aseptisches Zuspritzen von Medikamenten
–  Hautdesinfektion Patient
–  Keimarme Tupfer
–  Einwirkzeit: Einhaltung der Herstellerangaben

Festlegung im
Hygieneplan

Zubereitung und Lagerung von Infusionslösungen und benötigtem Material nicht im Spritzbereich von Waschbecken

Keine Entlüftung durch Kanüle bei laufender Infusion

Jeweils separate Kanüle für Aufzie- hen und Zuspritzen verwenden.

Talgdrüsenarme Haut: i.d.R. 15 s

10.6
Punktion
von Portsystemen

Arbeitschritte:

–  Flächendesinfektion der Arbeitsfläche vor

Aufziehen der Parenteralia
–  Großflächige Hautdesinfektion Patient
–  Einwirkzeit: Einhaltung der Herstellerangaben
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Sterile Handschuhe
–  Sterile Tupfer (Einmalverpackung)

Festlegung im
Hygieneplan

Punktion nur mit speziellen Nadeln, sonst irreparable Beschädigung der Portmembran

Keine Blutentnahme über Port Kein routinemäßiges Spülen

Einwirkzeit: 1 min

10.7 Punktion
von Gelenken

Arbeitschritte:

–  Kurzärmelige Arbeitskleidung
–  Flächendesinfektion der Arbeitsfläche
–  Hautdesinfektion Patient
–  Einwirkzeit : Einhaltung der Herstellerangaben
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Sterile Handschuhe
–  Sterile Tupfer (Einmalverpackung)
–  Mund-Nasen-Schutz bei Punktion mit

Spritzenwechsel
–  Sterile, beschichtete Einmalabdeckung (Loch-

tuch) bei Punktion von Ergüssen

Durchführender und Assistenzpersonal

–  Steriles Anreichen der Materialien
–  Mund-Nasen-Schutz bei Punktion mit Spritzen-wechsel

Festlegung im
Hygieneplan

Gleiche Hygienemaßnahmen bei periartikulären Injektionen/Punktionen wie bei intraartikulären Punktionen

Einwirkzeit mindestens 1 min.
Wird vom Hersteller des Desinfekti- onsmittels eine längere Einwirkzeit vorgeschrieben, ist diese einzuhalten

10.8 Punktionen des Liquorraums

Arbeitschritte:
– Kurzärmelige Arbeitskleidung
– Flächendesinfektion der Arbeitsfläche
– Hautdesinfektion Patient
– Einwirkzeit : Einhaltung der Herstellerangaben – Hygienische Händedesinfektion
– Sterile Handschuhe
– Sterile Tupfer (Einmalverpackung)
– Mund-Nasen-Schutz
– Sterile Abdeckung

Durchführender und Assistenzpersonal –Mund-Nasen-Schutz

Festlegung im
Hygieneplan

Infektionsrisiko ist dem eines operativen Eingriffs gleichzusetzen.

Talgdrüsenreiche Haut mit verlängerter
Einwirkzeit des Desinfektionsmittels: Einwirkzeit: 1–10 min,
Angabe unterschiedlicher Einwirkzei- ten durch Hersteller

10.9
Wundversorgung/ Verbandwechsel

Arbeitsschritte: Unreine Phase

–  Hygienische Händedesinfektion
–  Anziehen keimarmer Einmalhandschuhe
–  Entfernen des alten Verbandes direkt in den

Abwurf
–  Wundinspektion, ggf. Wundabstrich
–  Wundreinigung, ggf. Wundantiseptik
–  Trockenentsorgung benutzter Instrumente
–  Ausziehen der Handschuhe und Entsorgung

direkt in den Abwurf
–  Hygienische Händedesinfektion

Reine Phase
–  Anziehen keimarmer Einmalhandschuhe
–  Entnahme der bereitgestellten sterilen Verbands-

materialien mit sterilen Pinzetten (No-touch-

Technik)
–  Trockenentsorgung benutzter Instrumente
–  Auflegen des sterilen Verbandmaterials
–  Ablegen der Handschuhe
–  Hygienische Händedesinfektion

Festlegung im
Hygieneplan

Je nach Ausdehnung der zu versorgenden Wunde oder bei Wundspülungen kann im Einzelfall die Verwendung von Mund-Nasen- Schutz und Schutzkittel notwendig werden.

Bei infizierter Wunde zweiphasiges Vorgehen beachten

10.10
Entfernen von Fäden
und Klammern

Arbeitschritte:

–  Hygienische Händedesinfektion
–  Verband entfernen
–  Wundinspektion
–  Hautdesinfektion des Wundgebietes mit Sprüh-

desinfektion oder mit satt nass getränktem,

keimarmem Tupfer
–  Einwirkzeit : Einhaltung der Herstellerangaben
–  Fäden oder Klammern mit sterilem Instrumenta-

rium entfernen
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Bei Bedarf Wundschnellverband

Festlegung im
Hygieneplan

Talgdrüsenarme Haut: i.d.R. 15 s

10.11
Anlage
Harnblasenkatheter

Arbeitschritte:

–  Einsatz von sterilen Set-Systemen
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Anlegen keimarmer Einmalhandschuhe
–  Steriles Schlitztuch verwenden
–  Schleimhautantiseptik, Einwirkzeit beachten
–  Steriles Gleitmittel einbringen
–  Sterile Katheterisierung in No-touch-Technik

oder Handschuhwechsel zu sterilen Einmal-

handschuhen
–  Ballonfüllung mit sterilem Aqua. dest. oder steri-

ler 10%iger Wasser/Glycerin-Lösung
–  Verwendung steriler geschlossener Urinableitsys-

teme mit Rücklaufventil und Punktionsmembran

Festlegung im
Hygieneplan

Kritische Indikationsstellung Katheterisierung nur durch geschultes Personal

Zum Blocken
– kein Leitungswasser (Keimbelas-

tung)
– keine sterile NaCl/Ringerlösung

(Kristallbildung)

10.12
Pflege 

Harnblasenkatheter

Arbeitsschritt:
Tägliche Katheterpflege mit Wasser und Seife

Festlegung im
Hygieneplan

Ggf. Schulung der Patienten/Angehörigen

Katheterwechsel individuell, keine routinemäßigen Wechselintervalle

Diskonnektion von Katheter und Drainageschlauch vermeiden

Entnahme von Urinproben unter aseptischen Kautelen ohne Öffnen des Systems (Membranpunktion nach Desinfektion mit Hautantiseptika)

Keine routinemäßige prophylaktische Anwendung lokaler Antibiotika

Blasenspülungen nur bei spezieller urologischer Indikation, nicht zur Infektionsprophylaxe

Kein intermittierendes Abklemmen des Katheters (kein Blasentraining)

10.13
Pflege PEG-Sonde

Arbeitsschritt:
– Reizlose Eintrittsstelle: kein Verband
– Nässende Eintrittsstelle: Behandlung mit lokalen

Antiseptika und sterilem Verband

Festlegung im
Hygieneplan

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

11. HYGIENE BEI HAUS- UND HEIMBESUCHEN

11.1 Hausbesuch

Händedesinfektion vor Tätigkeit am Patienten und nach Patientenkontakt, nach Ablegen der Handschuhe

Vermeidung der Kontamination der Privatkleidung, nicht auf das Bett setzen

Anlegen der PSA bei bestehender Indikation (in- fektiöse Patienten, Patienten mit multiresistenten Erregern)

Mitführen einer Haus- besuchstasche mit

–  Händedesinfektions-mittel
–  Hautantiseptika
–  PSA (Handschuhe,

Mund-Nasen- Schutz, Einmal- schutzkittel)

Ziel:
– Eigener Schutz vor Infektion und
Kolonisation
– Verhinderung des Erregereintrags in
die Praxis
Wichtigste Voraussetzung: Hygienische Händedesinfektion

11.2 Heimbesuch

Wie Hausbesuch, zusätzlich Einhaltung der einrichtungseigenen Hygienestandards

Kommunikation mit dem Pflegepersonal

–  Ggf. Vereinbarung von festen Visitenzeiten
–  Wechselseitiger Abgleich und Weitergabe von

Diagnosen (z.B. neu bekannt gewordene MRSA- Besiedlung im Rahmen eines Klinikaufenthalts, Verdacht auf Noroviruserkrankung)
–  Gemeinsame Festlegung der erforderlichen Maßnahmen
–  Absprache der Durchführung von Sanierungs- maßnahmen bei multiresistenten Erregern (MRSA

Mitführen einer Hausbesuchstasche

Ziel:
–  Eigener Schutz vor Infektion und
Kolonisation
–  Verhinderung der Weiterverbreitung
von Erregern auf andere Bewohner
–  Verhinderung von Infektionsüber-
tragung in den Einrichtungen (z.B. Norovirus, MRSA)
Wichtigste Voraussetzung: Hygienische Händedesinfektion

Beachtung des Datenschutzes, keine Weitergabe von Diagnosen an Dritte ohne Einwilligung der betroffenen Patienten

12. UMGANG MIT INFEKTIÖSEN PATIENTEN

12.1
Kritische Infektionen der oberen Atemwege (z.B. Influenza,

Diphtherie, Pertussis, Tuberkulose)

Praxis:

Bei Verdacht
Patient: Anlegen von chirurgischem Mund-Nasen- Schutz oder FFP1-Maske, falls dieser es toleriert; Patienten direkt in das Behandlungszimmer brin- gen, nicht in das Wartezimmer.
Betreuendes Personal: Anlegen von Schutzkit- tel/rumpfbedeckender Schürze, Handschuhen, Mund-Nasen-Schutz

Nach Untersuchung und Behandlung
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontakt-
stellen (Heim)
–  Desinfektion verwendeter Medizinprodukte
(Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermome- ter etc.)
Hausbesuch/Heimbesuch:
Arzt: Anlegen von Schutzkittel, Handschuhen, Mund-Nasen-Schutz
Nach Untersuchung und Behandlung
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontakt-
stellen
–  Desinfektion verwendeter Medizinprodukte
(Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermome- ter etc.)

Festlegung im Hygieneplan, ggf. Meldepflicht beachten (§§ 23,6,34 IfSG)

Impfung: Arzt und Assistenzpersonal nach Erfordernissen der Fachrichtung

Bei erkranktem Arzt oder Assistenz- personal:
Dauer der Infektiösität nach aktueller Falldefinition des RKI beachten, keine Patientenversorgung in dieser Zeit.

Bei erforderlichem Transport: Rettungsdienst über Infektiösität und richtiges Verhalten informieren

12.2
Virale Infektionen mit Haut- und Schleim- hautmanifestation (z.B. Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Exanthema subitum

Windpocken, Gürtelrose)

Praxis:

Bei Verdacht
Personal: Anlegen von Mund-Nasen-Schutz bei unklarer Immunität
Nach Untersuchung und Behandlung
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontakt-
stellen (Heim)
–  Desinfektion verwendeter Medizinprodukte
(Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermome- ter etc.)
Hausbesuch/Heimbesuch:
Arzt: Anlegen von Mund-Nasen-Schutz bei fehlender Immunität
Nach Untersuchung und Behandlung
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontakt-
stellen
–  Desinfektion verwendeter Medizinprodukte
(Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermome- ter etc.)

Festlegung im Hygieneplan,
Meldepflicht beachten
(§§ 23, 6, 34 IfSG)

Einsatz nur von immunisiertem Personal

12.3
Enteritis infectiosa
wie Noro- und Rotaviren

Praxis:

Bei Verdacht
Patient: Patienten direkt bei Verdacht in das Behandlungszimmer bringen, nicht in das Wartezimmer.
Personal: Anlegen von Handschuhen, Mund- Nasen-Schutz
Nach Untersuchung und Behandlung
–  Händedesinfektion mit viruzidem Händedesin-
fektionsmittel
–  Viruzide Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontaktstellen
–  Viruzide Desinfektion verwendeter Medizin-
produkte (Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermometer etc.)
Hausbesuch/Heimbesuch:
– Nicht auf das Bett setzen – Ansonsten s. 12.1

Festlegung im Hygieneplan, ggf. Meldepflicht beachten

(§§ 23, 6 IfSG) Ausbruchsmeldung in Heimen, Gemein- schaftseinrichtungen

Bei viralen Gastroenteritiden: Über- tragung durch infektiöse Tröpfchen bei Erbrechen möglich.

Patient soll Toilettengang melden, Desinfektion von WC-Brille, Spül- taste, Wasserhahngriff, ggf. Riegel und Türklinken mit einem viruziden Flächendesinfektionsmittel

Angehörige und Patienten auf ver- längerte Erregerausscheidung nach Ende der Symptome hinweisen.

Desinfektionsmaßnahmen
–  Händedesinfektion für 2 Wochen
nach Ende der Symptome
–  Desinfektion gemeinsam genutzter
Toiletten im Haushalt
–  Viruzide Präparate verwenden
Bei erforderlichem Transport: Rettungsdienst über Infektiösität und richtiges Verhalten informieren

12.4
Blutübertragbare Virusinfektionen

(z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV)

Praxis:

Einhaltung der Basishygienemaßnahmen

Bei weitergehenden invasiven Maßnahmen (Verbandwechsel, Wundspülung) risikoadaptierter Einsatz PSA (Schutzschürze, Schutzbrille)

Hausbesuch/Heimbesuch:
Einhaltung der Basishygienemaßnahmen
Bei weitergehenden invasiven Maßnahmen s. 12.1

Festlegung im Hygieneplan ggf. Meldepflicht beachten (§§ 23, 6 IfSG)

Bei erforderlichem Transport: Rettungsdienst über Infektiösität und richtiges Verhalten informieren

12.5
Meningitis
Meningokokken
Haemophilus influenzae
Pneumokokken u.a. Erreger initial meist unbekannt

Praxis:

Bei Verdacht
Patient: Anlegen von Mund-Nasen-Schutz, falls dieser es toleriert; Patienten direkt in das Behand- lungszimmer bringen, nicht in das Wartezimmer.

Personal: Anlegen von Schutzkittel, Handschuhen, Mund-Nasen-Schutz
Nach Untersuchung und Behandlung
–  Händedesinfektion
–  Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontakt-
stellen
–  Desinfektion verwendeter Medizinprodukte
(Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermome- ter ,Ultraschallköpfe etc.)
Hausbesuch/Heimbesuch: s. 12.1

Festlegung im Hygieneplan, ggf. Meldepflicht beachten (§§ 23, 6 IfSG)

Meningokokken, Haemophilus influ- enzae: Postexpositionsprophylaxe erwägen bei medizinischem Personal und sonstigen engen Kontaktperso- nen (Familie, Schule etc.)

Bei erforderlichem Transport: Rettungsdienst über Infektiösität und richtiges Verhalten informieren

12.6
Ektoparasitosen
Flöhe

Skabies
Läuse

Praxis:

Bei Verdacht
Personal: Anlegen eines langärmligen Schutz- kittels mit Bünden, Bündchen über Handschuhe ziehen; Patienten direkt in das Behandlungszim- mer bringen, nicht in das Wartezimmer.

Nach Untersuchung und Behandlung
–  Hände waschen
–  Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontakt-
stellen
–  Desinfektion/Wischreinigung verwendeter Medi-zinprodukte (Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermometer ,Ultraschallköpfe etc.)

Hausbesuch/Heimbesuch: s. 12.1

Festlegung im Hygieneplan, ggf. Meldepflicht beachten (§§ 23,6,34 IfSG)

Ausbruchsmeldung
in Gemeinschaftseinrichtungen

Flöhe: ggf. Haustiere sanieren, Wäsche waschen

Skabies: Sanierung nicht waschbarer Gegenstände durch Tiefkühlung und 14 Tage „Quarantäne“ möglich.

Läuse: Sanierung nicht waschbarer Gegenstände durch Tiefkühlung und 14 Tage „Quarantäne“ möglich.

Hygienische Händedesinfektion ergänzend sinnvoll, in der Regel aber nicht auf die Erreger wirksam

12.7
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)

Praxis:

Bei Verdacht oder bekannter Kolonisation bzw. Infektion:
Patient: Patienten direkt in das Behandlungszim- mer bringen, nicht in das Wartezimmer.
Personal: Anlegen von Schutzkittel/rumpfbede- ckender Schürze, keimarmen Einmalhandschuhen bei direktem Kontakt während der Behandlung.
Anlegen von Mund-Nasen-Schutz nur bei aerosol- bildenden Maßnahmen
–  Maßnahmen mit Bildung infektiöser Tröpfchen
–  In Abhängigkeit von der Lokalisation (Absaugen,Wundspülungen)

Nach Untersuchung und Behandlung
–  Hygienische Händedesinfektion
–  Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontakt-
stellen
–  Desinfektion verwendeter Medizinprodukte (Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermometer, Ultraschallköpfe etc.)
–  Desinfektion der Behandlungsliege sowie der
Haut- und Handkontaktflächen im Behand- lungsraum
Hausbesuch/Heimbesuch: nicht auf das Bett setzen, ansonsten s. 12.1

Festlegung im
Hygieneplan

Besiedlung vor allem: Nasen-Rachen-Raum Haut/Haare
Wunden
Harnwege (seltener)
Patient möglichst am Ende der Sprechstunde behandeln.
Patient soll Toilettengang melden, Desinfektion von WC-Brille, Spültas- te, Wasserhahngriff, ggf. Riegel und Türklinken
Hausbesuch:
Geringste Belastung der Flächen meist in der Diele/Eingangsbereich, hier kann Tasche abgestellt werden

12.8
Multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN) (Pseudomonas aerugi- nosa, Enterobakterien wie E. coli,
Klebsiella spp.

Acinetobacter baumannii)

Praxis:

Bei Verdacht oder bekannter Kolonisation bzw. Infektion:
Personal: Anlegen von Schutzkittel/rumpfbede- ckender Schürze, keimarmen Einmalhandschuhen bei direktem Kontakt während der Behandlung.
Anlegen von Mund-Nasen-Schutz
–  Nur bei aerosolbildenden Maßnahmen
–  Maßnahmen mit Bildung infektiöser Tröpfchen
–  In Abhängigkeit von der Lokalisation (Absaugen, Wundspülungen)

Nach Untersuchung und Behandlung
–  hygienische Händedesinfektion
–  Flächendesinfektion von Hand-Haut-Kontakt-
stellen (Heime)
–  Desinfektion verwendeter Medizinprodukte (Stethoskop, Blutdruckmanschette, Thermometer, Ultraschallköpfe etc.)

Hausbesuch/Heimbesuch: s. 12.1

Festlegung im
Hygieneplan

4MRGN sind resistent gegen
– Acylureidopenicilline
– 3./4. Generationscephalosporine – Fluorchinolone
– Carbapeneme
Besiedlung vor allem: – Darm/Analregion
– Genitalbereich
– Harnwege
– Nasen-Rachen-Raum seltener
Patient soll Toilettengang melden, Desinfektion von WC-Brille, Spültas- te, Wasserhahngriff, ggf. Riegel und Türklinken

Hausbesuch: Toilettengang vermeiden

C. Praktisches Recht in der Arztpraxis 

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

1. INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

1.1
Nosokomiale Infektionen und multiresistente Erreger (§ 23)

Arbeitsschritte:
Festlegung
– der zu erfassenden postoperativen
Wundinfektionen
– der Erfassungsmethode – des Erfassungsbogens

–  jahrgangsweises Führen des Erfassungsbogens
–  jahrgangsweise Bewertung der klini- schen Ergebnisse
–  Dokumentation der ggf. ergriffenen Maß- nahmen
–  Aufbewahrung 10 Jahre

Surveillance ist Erfassung und Bewertung der Ergebnisse
Empfehlung einer standardisierten Surveillance gemäß den Empfehlun- gen des RKI
Grundsätzliche Befugnis der Gesundheitsämter zur unangemeldeten Überprüfung von Praxen

1.2
Einhaltung der Infektionshygiene (§ 23)

Festlegung der innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene

Erstellung von Hygieneplänen

2. MEDIZINPRODUKTEGESETZ

2.1
Verbote zum Schutz von Patienten, An- wendern und Dritten (§ 4)

Sofortiges aus dem Verkehr nehmen, keine Ver- wendung erkennbar mangelhafter Medizinproduk- te (z.B. defekte Kabel, Rost, Verfärbungen)

Keine Verwendung von Medizinproduk- ten bei Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit von Anwen- dern, Patienten und Dritten

In der Praxis für alle sichtbare Kennzeichnung der defekten Geräte

2.2
CE-Kennzeichnung (§ 9)

Überprüfung der Medizinprodukte, ob CE-Kennung vorhanden ist

Verpflichtung zur Durchführung eines Konformitätsverfahren durch die Medizinpro- duktehersteller
Bei Bestehen CE- Kennzeichnung der Medizinprodukte (Prüfnummer bei sterilen oder aktiven, d.h. strombetriebenen Medizinprodukten)

Kein Betrieb von Medizinprodukten ohne CE-Kennung

3. ARZNEIMITTELGESETZ

Arzneimittelbegriff (§ 2)

Verwendung von Hautantiseptika und Händedes- infektionsmittel nur aus Originalgebinden

Kein Umfüllen aus Großgebinden (Kanistern), da die erforderlichen Voraussetzungen in der Praxis (u.a. Reinraumbedingungen)in der Regel nicht erfüllt sind

Festlegung im
Hygieneplan 

Einstufung von Hautantiseptika und Händedesinfektionsmitteln als Arznei- mittel

4. BIOSTOFFVERORDNUNG

4.1
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
(§ 8)

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ggf. mit Hilfe des Betriebsarztes und/oder Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Überprüfung, ob diese bereits in bestehender Gefährdungsbeurteilung enthalten ist

Unterweisung der Beschäftigten
Dokumentation der Maßnahmen

Die Biostoffverordnung wird in der BGR 250/TRBA 250 konkretisiert und spezifiziert

4.2
Hygienemaßnahmen, Schutzausrüstung

(§ 11)

Verpflichtung des Arbeitgebers

–  zur Verfügung stellen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
–  zur desinfizierenden Aufbereitung von Schutzkleidung, alternativ Einmalschürzen
–  zur Schaffung getrennter Lagermöglichkeiten
von Privat- und Arbeitskleidung
–  zur Schaffung geeigneter Pausenräume
–  zur Desinfektion und Dekontamination der
Arbeitsbereiche

Dokumentation der Maßnahmen

4.3
Unterrichtung der Beschäftigten (§ 12)

Unterweisung bei Erstaufnahme der Tätigkeit und dann jährliche Wiederholung

Dokumentation der Maßnahmen

Durchführung einer arbeitsmedizini- schen Beratung und Vorsorge durch Betriebsarzt

5. GEFAHRSTOFFVERORDNUNG

5.1
Informationsermittlung und Gefährdungs- beurteilung (§ 5)

Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Person (Einbeziehung des Betriebs- arztes oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Bezeichnung des Gefahrstoffs, Einstufung des Gefahrstoffs, im Betrieb verwendete Mengen, Arbeitsbereiche, in denen Mitarbeitern dem Ge- fahrstoff ausgesetzt sind

Anlegen und Führen eines Gefahrstoffordners, bestehend aus

1. Gefahrstoffverzeichnis
2. Sicherheitsdatenblätter
3. Betriebsanweisungen Dokumentation

Regelmäßige Überprüfung und ggf. Aktualisierung
Auch für Probenpackungen von Fir- men mit Gefahrstoffzeichen müssen diese Datenblätter vorliegen.
Gefahrstoffe in der Arztpraxis, z.B.: – Desinfektionsmittel
– Konzentrierte Reinigungsmittel
– Laborchemikalien
– Arzneimittel
– Anästhesiegase
– Röntgenchemikalien

5.2
Grundpflichten (§ 7)

Überprüfung der Gefahrstoffe, ob alternative, weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden können

Dokumentation

Substitutionsprüfung
Einbeziehung des Betriebsarztes oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit

5.3
Besondere Schutz- maßnahmen (§ 11)

Gefahrstoffe dürfen nicht am Arbeitsplatz (Ausnahme Kleinmengen), unter Treppen oder in Fluchtwegen gelagert werden zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen

Dokumentation

Entsorgung überflüssiger/nicht mehr verwendeter Gefahrstoffe

Lagerung von Gefahrstoffen in einem abgeschlossenen Raum

5.4
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten (§14)

Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit den Gefahrstoffen anhand des Gefahrstoffordners

Dokumentation

Schriftliche Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt zu jedem Gefahrstoff

Nr. und Thema

Inhaltliche Umsetzung

Formale Umsetzung

Anmerkungen/ Empfehlungen

6. TRINKWASSERVERORDNUNG

Mikrobiologische Anforderungen (§ 5) Untersuchungs- pflichten (§ 14)

Jährliche Überprüfung und Untersuchung der Werte für Trinkwasser.
Warmwasser auf Legionellen bei Duschen für Patienten und Personal
Kaltwasser bei chirurgischen Händewaschplätzen

Festlegung im
Hygieneplan

Inkl. Pseudomonas aeruginosa Anwendung bei
– Trinkbrunnen im Wartezimmer – Ohrspülungen
– Endoskopie
– Instrumentenaufbereitung – Colonhydrotherapie
Einhaltung der Grenzwerte aus Anla- ge 1 der Trinkwasserverordnung
Bei Ohrspülungen sollte die Über- wachung des Trinkwassers engma- schiger durchgeführt werden (siehe Anlage 4 der Trinkwasserverordnung).
Durchführung nur durch nach §15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung zuge- lassene Labore

7. HYGIENE- VERORDNUNGEN DER BUNDESLÄNDER

Unterschiedliche Hygieneverord- nungen der einzelnen Bundesländer beachten, ggf. Nachfrage beim zuständigen Gesundheitsamt

8. RICHTLINIEN UND EMPFEHLUNGEN DES ROBERT KOCH- INSTITUTS

Berücksichtigung im Hygieneplan
–  Händehygiene
–  Hygiene bei der
Reinigung und Desinfektion von Flächen
–  Aufbereitung von Medizinprodukten
–  Aufbereitung von Endoskopen
–  Prävention von Harnwegsinfektionen
–  Prävention von Gefäßkatheter-asso- ziierten Infektionen
–  Hygiene bei Punktio- nen und Injektionen
–  Prävention von post- operativen Wundin-
fektionen
–  Prävention von
Infektionen von imunsupprimierten Patienten
–  Abfallentsorgung
–  weitere

Repräsentieren den Stand der Tech- nik und den Konsens von Experten der Hygiene,
gelten auch für Arztpraxen

Zum Teil verbindlich durch länderspe- zifische Hygieneverordnungen

9. MEDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG

9.1
Instandhaltung (§ 4)

Aufbereitung von keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten mit geeigneten, validierten Verfahren
durch sachkundiges Personal

Detaillierte Arbeits- anweisungen zu einzelnen Aufberei- tungsschritten
Jährliche externe Qualifizierung der Prozesse
Dokumentation

Herstellerangaben zur Aufbereitung beachten
Nachweis der entsprechenden Sach- kenntnis der mit der Aufbereitung und Pflege beauftragten Personen
Regelmäßige Auffrischung des Wissens durch externe Seminare (Hygienebeauftragte)

9.2
Betreiben und Anwenden 
(§ 5)

Durchführung einer Funktionsprüfung am Betriebsort (Praxis)
Ersteinweisung durch Hersteller oder Lieferant

Ersteinweisung schriftlich im Medizinproduktebuch dokumentieren

Nachweis für Ersteinweisung älterer Geräte: Bei der nächsten Wartung des „Altgerätes“ eine Einweisung durch Techniker durchführen lassen und schriftlich dokumentieren

9.3
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) (§ 6)

Durchführung STK und MTK

Dokumentation der STK und MTK im Medizinproduktebuch Durchführen der STK und MTK durch ent- sprechende Fachkraft/ -firma

Ggf. Wartungsvertrag für regelmäßige Überprüfung abschließen, Hersteller- angaben beachten

Intervalle zur Überprüfung können kürzer sein, spätestens alle 2 Jahre

9.4
Medizinproduktebuch
(§ 7)

Erstellung eines Medizinproduktebuchs mit folgenden Angaben:
–  Bezeichnung Medizinprodukt
–  Beleg über Einweisung und Funktionsprüfung
–  Fristen für MTK und STK und Name der durchführenden Firma
–  Dokumentation von Funktionsstörungen
–  Meldung von Vorkommnissen

Vorhaltung der Medi- zinproduktebücher für alle Medizinprodukte nach Anlage 1 und Anlage 2 MPBetreibV

Gerätebücher nach der alten Medi- zingeräteverordnung (gültig bis 2002) können als Medizinproduktebuch weitergeführt werden

9.5
Bestandsverzeichnis
(§ 8)

Erstellung eines Bestandsverzeichnisses mit folgenden Angaben:
–  Bezeichnung Medizinprodukt (u.a. Seriennummer, Anschaffungsjahr)
–  Verantwortlicher
–  CE-Kennzeichnung
–  betriebliche Identifikationsnummer
–  Standort
–  Fristen für MTK/STK

Vorhaltung des Bestandsverzeichnisses für alle aktiven, nichtimplantierbaren Medizinprodukte

9.6
Aufbewahrung der Ge- brauchsanweisungen und der Medizinpro- duktebücher
(§ 9)

Aufbewahrung der Medizinproduktebücher fünf Jahre nach Außerbetriebnahme

D. Anhang 

1. Hygienemanagement Grundlagen und Verifizierung

 > Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bay- erns (KVB) zum Qualitätsmanagement. http://www.kvb.de/praxis/qualitaet/ qualitaetsmanagement

 > Durch die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutver- sorgung (DGSV) e.V. anerkannte Bildungsstätten in Deutschland. www.dgsv-ev.de/conpresso/_rubric/ index.php?rubric=Ausbildungsst%E4tten

 > Fortbildungsseminare. www.kvb.de/praxis/ fortbildung/kvb-seminare/ oder www.hygieneakademie.de

> Checklisten zum Selbst-Check z.B. unter www.muenchen.de/infektionshygiene

 2. Dokumente

> Datenbank zur Suche nach Sicherheitsdatenblät- tern. https://www.eusdb.de/index.php (Nur nach Registrierung)

 > Informationen zu Aufbewahrungsvorschriften für ärztliche Aufzeichnungen und Patientenunter- lagen. http://www.kvb.de/praxis/rechtsquellen/ sonstige-bestimmungen/aufbewahrungsfristen/

 > Informationen zu Hygiene und Medizinproduk- ten. http://www.kvb.de/praxis/praxisfuehrung/ hygiene-und-medizinprodukte/

 3. Hygieneplan

 > Rahmenhygieneplan z.B. unter http://frankfurt.de/ sixcms/detail.php?id=2994

 > Informationen zu Hygiene in der Arztpraxis. www.aekno.de/downloads/archiv/2003.10.011.pdf

 > Informationen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) e.V. www.dgkh.de/ informationen/317

 > Vorschlag zur Gliederung im Anhang 4 der Techni- schen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 unter http://www.baua.de/cae/servlet/content- blob/672990/publicationFile/47827/TRBA-250.pdf

 > Informationen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unter http://www.bgw-online.de/internet/ generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/ Kundenzentrum/navi.html

4. Arbeitsschutz

> Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicher- heit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftig- ten bei der Arbeit unter www.gesetze-im-internet. de/arbschg/index.html

> Verordnung über Sicherheit und Gesundheits- schutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeits- stoffen unter www.gesetze-im-internet.de/bio- stoffv/index.html

> Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen unter www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/ index.html

> Informationen zu „Virtueller Praxis“, Online- Gefahrstoffmanagement für Arzt- und Zahnarzt- praxen, Broschüre „Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis“ unter www.bgw-online.de

> Informationen zur Gefährdungsbeurteilung unter http://www.baua.de/de/Presse/Pressemitteilun- gen/2009/08/pm034-09.html oder http://www. gefaehrdungsbeurteilung.de/de

> Diverse Arbeitsunterlagen unter http://www.baua. de/de/Themen-von-A-Z/Themen-von-A-Z.html

> Muster für eine Betriebsanweisung in Anhang 3 der Technischen Regel für Biologische Arbeits- stoffe (TRBA) 250 unter http://www.baua.de/ cae/servlet/contentblob/672990/publication- File/47827/TRBA-250.pdf

> Informationen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unter http://www.bgw-online.de/internet/ generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/Kun- denzentrum/navi.html

> Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung in der Techni- schen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 525 unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/ Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-525.html

> Informationen zu Nadelstichverletzungen und sicheren Arbeitsgeräten unter www.nadelstichver- letzung.de (diese Seite wird derzeit überarbeitet)

> Broschüre „Liste sicherer Produkte – Schutz vor Schnitt- und Stichverletzungen“ unter http://www. bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineIn- halt/Medientypen/bgw_20themen/M612-613-Li- Liste-sichere-Produkte.html

> Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des RKI (STIKO) unter http://www.rki.de/DE/Content/ Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfemp- fehlungen_node.html

> Information und Musterpläne zu Hautschutz und -pflege unter www.mitheilerhaut.de/05/05_530.html

5. Personalhygiene

Händehygiene

> Vorgaben zur Ausstattung unter http://www.baua. de/de/Themen-von-A-Z/Themen-von-A-Z.html

> Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Händehygiene. http:// www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygi- ene/Haendehygiene/Haendehygiene_node.html

> S2-Leitlinie „Händedesinfektion und Händehygi- ene“, Registernummer 029-027. www.awmf.org/ leitlinien/detail/ll/029-027.html

> Informationen zur „Aktion Saubere Hände“. www.aktion-sauberehaende.de

> Referenzdaten zum Thema Händedesinfektions- mittelverbrauch. www.nrz-hygiene.de

> Anschauliche Videos. www.krankenhaushygiene. de/informationen/videos oder www.uk-essen.de/ krankenhaushygiene/homepage/index.htm

Arbeitskleidung

>  Übersicht zu Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe. http://www.krankenhaushygiene.de/ pdfdata/sektionen/kleidung2008.pdf

 

>  Broschüre „Dresscode Sicherheit“ der Berufsge- nossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohl- fahrtspflege (BGW). http://www.bgw-online.de/ internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/ Medientypen/bgw_20themen/M658__ Dresscode_20Sicherheit.html

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

 >  Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Gesund- heitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). www.bgw-online.de

 >  Erläuterungen und Hilfestellung zur Auswahl der Handschuhe in der S1-Leitlinie „Anforderungen an Handschuhe zur Infektionsprophylaxe im Gesundheitswesen“, Registernummer 029-021. http://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leit- linien/029_AWMF-AK_Krankenhaus-_und_Pra- xishygiene/HTML-Dateien/029-021l_S1_Hand- schuhe%20zur%20Infektionsprophylaxe%20 im%20Gesundheitswesen.htm

 >  Merkblatt „KBV-Empfehlungen zur Vorbereitung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung auf eine mögliche Influenza-Pandemie“. http://www. kbv.de//9827.html

 >  Merkblätter für Ärzte unter www.rki.de > Infektionskrankheiten A-Z

6. Desinfektionsmitteleinsatz

 >  Desinfektionsmittelliste des Verbund für Ange- wandte Hygiene (VAH) e.V. http://www.ihph.de/ vah-online/uploads/PDF/vorwort_deutsch_mhp. pdf

 >  Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren unter http:// www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushy- giene/Desinfektionsmittel/Desinfektionsmittellist/ Desinfektionsmittelliste_node.html

7. Umgebungshygiene

Flächenreinigung, -desinfektion und Risikobewertung

 

>  Empfehlung der Kommission für Krankenhaus-

hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Desinfektion. http:// www.rki.de/DE/Content/Infekt/ Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/ desinfektionsmittel_node.html

 >  S1-Leitlinie „Hygienische Anforderungen an Haus- reinigung und Flächendesinfektion“, Register- nummer 029-030. www.awmf.org/leitlinien/detail/ ll/029-030.html

Trinkwasser

 >  Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. www.gesetze-im-inter- net.de/trinkwv_2001/index.html

 >  Informationen zur Trinkwasserqualität. http://www.muenchen.de/trinkwasser

 >  Informationen zu Wasserspendern www.bfr.bund.de/cm/343/hygienemaengel_bei_ wasserspendern_aktualisierung.pdf

Abfallentsorgung

 >  Information der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) unter www.laga-online.de

 >  Information der Berufsgenossenschaft für Ge- sundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unter www.bgw-online.de

8. Medizinprodukte

> Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO). Anforderungen an die Hygiene bei der Aufberei- tung von Medizinprodukten (Anlage 5, Übersicht über Anforderungen an Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte). http://www.rki.de/DE/ Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommis- sion/Downloads/Medprod_Rili_2012.pdf?__ blob=publicationFile

> Erfahrungsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit zur Aufbereitung von Medizinproduk- ten unter www.bmg.bund.de/fileadmin/redaktion/ pdf_allgemein/Medizin_Produkte_Erfahrungs- bericht_zur_Aufbereitung_von_Medizinproduk- ten_in_Deutschland.pdf

Personal

> Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten unter www. gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/index.html

> Informationen der Deutschen Gesellschaft für Ste- rilgutversorgung e.V (DGSV) unter www.dgsv-ev.de

Aufbereitung

> Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizin- produkten. http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/ Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/ Medprod_Rili_2012.pdf?__blob=publicationFile

> Informationen des Arbeitskreis Instrumentenauf- bereitung. http://www.a-k-i.org

> Informationen der Deutsche Gesellschaft für Steril- gutversorgung (DGSV) e.V. http://www.dgsv-ev.de

> Empfehlungen des Fachausschusses Qualität der DGSV. http://www.dgsv-ev.de/conpresso/_rubric/ index.php?rubric=Qualit%E4t

> Qualifizierungsrichtlinie der DGSV. http://www. dgsv-ev.de/conpresso/_data/Zielgruppen_der_an- erkannten_Qualifizierungsmassnahmen_der_ DGSV_030612.pdf

> Informationen der DGSV zu Fach- und Sach- kunde in der Medizinprodukteaufbereitung. http://www.dgsv-ev.de/conpresso/_rubric/index. php?rubric=Fach-+und+Sachkunde

> DGSV-Leitlinie für die Validierung der Verpa- ckungsprozesse nach DIN EN ISO 11607-2. http://www.dgsv-ev.de/conpresso/_data/LL_ Verpackung_102011_Online.pdf

> DGSV-Leitlinie für die Validierung des Siegelpro- zesses nach DIN EN ISO 11607-2. http://www. dgsv-ev.de/conpresso/_data/Leitlinie_Valdie- rung__Siegelnahtprozess_Rev01_07__2008.pdf

> DGSV-Leitlinie für die Validierung maschineller Reinigungs-Desinfektionsprozesse zur Aufbe- reitung thermolabiler Endoskope. http://www. degea.de/cms/fileadmin/Fachinformationen/ Hygiene/Validierung/Neue_Leitline_zur_Validie- rung_von_Aufbereitungsprozessen_flexibler_En- doskope__2-2012.pdf

> Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Vali- dierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und Desinfektionsprozesse für ther- mostabile Medizinprodukte und zu Grundsätzen der Geräteauswahl. http://www.dgkh.de/pdfdata/ leitlinien/validierung_weiss.pdf

> Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kran- kenhaushygiene e.V. (DGKH) für die Validierung und Routineüberwachung von Sterilisationspro- zessen mit Sattdampf für Medizinprodukte. http:// www.dgkh.de/pdfdata/empfehlung_dampf_vali- dierung.pdf

> Informationen über die Medizinprodukteaufberei- tung in ambulanten OP-Zentren unter

> http://www.kvb.de/praxis/qualitaet/qualitaetssi- cherung/hygiene-bei-ambulanten-operationen/ hygienische-aufbereitung-von-medizinprodukten/ und http://www.regierung.schwaben.bayern.de/ Aufgaben/GAA/Formulare/GAA-033.pdf

> In Vorbereitung: Leitlinie zur Qualifizierung der ma- nuellen Aufbereitung

9. Arzneimittel

Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Prävention gefäß- katheterassoziierter Infektionen. http://www. rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/ Kommission/Downloads/Gefaesskat_Rili.pdf?__ blob=publicationFile

Informationen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) zu Kranken- haushygiene und Infektionsprävention unter http://www.krankenhaushygiene.de/ informationen/hygiene-tipp/

Informationen zur Einhaltung der Kühlkette bei Arzneimitteln unter www.springer-gup.de/de/phar- mazie/apotheke_marketing/3451-Einhaltung_der_ Kuehlkette_bei_Arzneimitteln_Apothekers_Pflich- ten_und_Rechte/

10. Patientenbezogene Hygiene

Punktionen, Injektionen, Infusionen

S1-Leitlinie „Hygienemaßnahmen bei intravasaler Medikamentenapplikation“, Registernummer Nr. 029-015, unter http://www.awmf.org/leitlinien/ detail/ll/029-015.html

Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Prävention gefäß- katheterassoziierter Infektionen. http://www. rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/ Kommission/Downloads/Gefaesskat_Rili.pdf?__ blob=publicationFile

Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen. http:// www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushy- giene/Kommission/Downloads/Punkt_Inj_Rili. pdf?__blob=publicationFile

Wundversorgung

> Informationen zu chronischen Wunden unter www. ic-wunden.de

> Detaillierte Informationen in der S3-Leitlinie „Lo- kaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den Risiken periphere arterielle Verschlusskrank- heit, Diabetes mellitus, chronisch venöse Insuffizi- enz“, Registernummer 091-001, unter http://www. awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/091-001l_S3_Lo- kaltherapie_chronischer_Wunden_ 2012-06.pdf

Harnblasenkatheter

Anleitung zur Harndrainage in der S1-Leitlinie „Die Harndrainage“, Registernummer 029-007 unter http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/029-007.html

Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle Katheter-asso- ziierter Harnwegsinfektionen. http://www.rki. de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/ Kommission/Downloads/Harnw_Rili.pdf?__ blob=publicationFile

11. Hygiene bei Haus- und Heimbesuchen

 Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Infektionsprävention in Heimen. http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/ Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/ Heimp_Rili.pdf?__blob=publicationFile

 Weitere Informationen des RKI unter www.rki.de > Infektionskrankheiten A-Z

12. Umgang mit infektiösen Patienten

Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillinresisten- ten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Ein- richtungen. http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/ Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/ MRSA_Rili.pdf?__blob=publicationFile

Empfehlung der Kommission für Krankenhaus- hygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresis- tenten gramnegativen Stäbchen. http://www. rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/ Kommission/Downloads/Gramneg_Erreger.pdf?__ blob=publicationFile

Weitere Informationen des RKI unter www.rki.de > Infektionskrankheiten A-Z